CSIRT-CAN – Centro de Respuesta a Incidentes de Seguridad de Canarias

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Generaldirektion für Verkehr und Öffentlicher Sektor (DGTDSP) der Regierung der Kanarischen Inseln ist bestrebt, diese Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors barrierefrei zu gestalten. Dieses Dekret setzt die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 um.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.csirtcan.org/, mit Ausnahme eingebetteter Inhalte von anderen Domains.

Status der Konformität

Diese Website erfüllt die Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 nur teilweise. Die unten aufgeführten Aspekte weisen Mängel auf.

Umgesetzte Maßnahmen:

Diese Website setzt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit um. Die Vorteile umfassen:

  • Erleichterung des Zugangs für Menschen unabhängig von ihren körperlichen Gegebenheiten oder ihrer Umgebung.
  • Verbesserung der Navigation und der Benutzerfreundlichkeit.

Zu den getroffenen Maßnahmen gehören:

  • Logische Anordnung der Elemente auf dem Bildschirm und der Inhalte im Code.
  • Verwendung von W3C-Standards:
  • XHTML 1.0 und CSS 2-Grammatik
  • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG Stufe AA)

Design und Layout

  • Trennung von Inhalt und Darstellung mithilfe von Stylesheets.
  • Verwendung relativer Einheiten (ermöglicht flexible Textgrößenanpassung und dynamische Layouts).
  • Kontrolle des Farbkontrasts.  

Navigation

Um die Navigation zu vereinfachen, weisen alle Dokumente der Website eine ähnliche Struktur mit denselben Elementen auf.

Hilfebereich

Am oberen Rand jeder Seite befindet sich ein Hilfebereich mit Links zu:

  • Startseite.
  • Richtlinie zur Barrierefreiheit.
  • Kontakt.
  • Sitemap.  

Nicht barrierefreier Inhalt

Der folgende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

     a) Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018

  1. Das Hauptmerkmal befindet sich nicht auf der obersten Ebene des DOM (Dokumentenobjekts), Anforderung 9.1.3.1 der Norm UNE‑EN 301 549:2022 (Informationen und Beziehungen).
  2. Das Dokument enthält mehrere Hauptbereiche, Anforderung 9.2.4.1 der Norm UNE‑EN 301 549:2022 (Blöcke vermeiden).
  3. Bereiche mit derselben Funktion haben keine differenzierende barrierefreie Bezeichnung, Anforderung 9.2.4.2 der Norm UNE‑EN 301 549:2022 (Name, Funktion, Wert) und 9.2.4.6 (Überschriften und Bezeichnungen).  
  4. Fokussierbare Elemente außerhalb semantischer Bereiche, Anforderung 9.1.3.1 der Norm UNE‑EN 301 549:2022 (Informationen und Beziehungen) und 9.2.4.3 Fokusreihenfolge.
  5. Kombinierte Verwendung von technischen Containern und Landmarken ohne Konsistenz, Anforderung 9.4.1.1 der Norm UNE‑EN 301 549:2022 (Verarbeitung).

Dies sind strukturelle Abweichungen, keine Probleme der visuellen Wahrnehmung.

    b) Unverhältnismäßige Belastung

Nicht zutreffend.

    c) Der Inhalt fällt nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften.

Es können Office-Dateien im PDF- oder anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 erstellt wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Es wurden jedoch alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten Dateien dies tun.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6. Februar 2026 erstellt.

Sie basiert auf einer Selbsteinschätzung der Organisation, die auf einem Bericht von https://www.accessibilitychecker.org/ vom 6. Februar 2026 beruht.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 6. Februar 2026.

Kommentare und Kontaktinformationen

         Sie können uns Mitteilungen zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018) zukommen lassen, beispielsweise:

  • Meldung von etwaigen Verstößen gegen die Anforderungen an die Barrierefreiheit dieser Website.
  • Meldung von Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte.
  • Einreichung von Fragen oder Verbesserungsvorschlägen zur Barrierefreiheit dieser Website.

Für diese Mitteilungen stehen Ihnen folgende Kommunikationswege zur Verfügung:

         · C/ Rubens Marichal López 12, 38071 Santa Cruz de Tenerife

         · C/ Cebrián, 3, 3. Stock, 35003 Las Palmas de Gran Canaria

Gemäß Artikel 10.2.b des Königlichen Dekrets 1112/2018 können Sie außerdem Folgendes einreichen:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen des Königlichen Dekrets 1112/2018.
  • Ein Antrag auf barrierefreie Informationen zu:

         · Inhalten, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Königlichen Dekrets 1112/2018 nicht unter dessen Anwendungsbereich fallen.

         · Inhalten, die von den Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Im Antrag auf barrierefreie Informationen müssen die Fakten, Gründe und das konkrete Anliegen klar dargelegt werden, um die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit des Antrags zu belegen.

Anträge und Beschwerden bezüglich barrierefreier Informationen können wie folgt eingereicht werden: Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen sowie Antrag auf Informationen zu Inhalten, die von der Einhaltung ausgenommen sind. - Elektronischer Sitz der Regierung der Kanarischen Inseln sowie über die anderen in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Optionen.

Mitteilungen, Beschwerden und Anträge auf barrierefreie Informationen werden von der Barrierefreiheitseinheit der Regierung der Kanarischen Inseln entgegengenommen und bearbeitet.

Beschwerdeverfahren

Wenn ein Antrag auf barrierefreie Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 festgelegten Anforderungen entspricht, kann die betroffene Person eine Beschwerde einreichen. Eine Beschwerde kann auch eingereicht werden, wenn die Frist von zwanzig Arbeitstagen verstrichen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.

Die Beschwerde kann über Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen sowie Antrag auf Informationen zu Inhalten, die von der Einhaltung ausgenommen sind. - Elektronischer Sitz der Regierung der Kanarischen Inseln sowie über die anderen in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Optionen eingereicht werden.

Beschwerden werden von der Barrierefreiheitseinheit der Regierung der Kanarischen Inseln entgegengenommen und bearbeitet.